CSRD Berichtserstattung

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Am 5. Januar 2023 trat die CSRD auf EU-Ebene in Kraft, ein bedeutender Schritt, der alle EU-Staaten verpflichtet, diese Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht zu überführen. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Umsetzung bis spätestens Juli 2024 abgeschlossen sein muss. Der jüngst vorgestellte Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz am 22. März 2024 markiert einen entscheidenden Moment für Unternehmen und Branchen, sich auf signifikante Änderungen in der Berichterstattung vorzubereiten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick darauf, was diese Änderungen bedeuten und wie sich Unternehmen darauf einstellen können.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen umfassender und vergleichbarer zu gestalten. Sie erweitert die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und schreibt vor, dass eine größere Anzahl von Unternehmen, einschließlich aller großen Unternehmen und aller Unternehmen von öffentlichem Interesse (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), detaillierte Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG-)Praktiken offenlegen müssen.

Das Ziel der CSRD

  • Transparenz bei Nachhaltigkeitsleistungen steigern
  • Fundierte Entscheidungen durch verlässliche Daten ermöglichen
  • Bewusstsein und Integration von Nachhaltigkeit verbessern
  • Gerechtere Bewertung und stärkerer Wettbewerb in Nachhaltigkeit fördern

Wer ist von dem CSRD betroffen?

Im Vergleich zur vorherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die sich auf große öffentliche Interessengruppen mit mehr als 500 Mitarbeitern konzentrierte, erweitert der CSRD den Anwendungsbereich erheblich.

Unter die neuen Vorschriften fallen alle großen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie öffentlich gehandelt werden oder nicht. Dies schließt Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro ein. Zusätzlich sind alle Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs), einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen, unabhängig von ihrer Größe, berichtspflichtig, mit Ausnahme von Unternehmen, die als Kleinstunternehmen klassifiziert sind.

Spezifischen Anforderungen an die Berichterstattung

Die CSRD stellt spezifische und erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Unternehmen müssen nun detailliert über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berichten, einschließlich der Offenlegung ihrer Beiträge zu Klimawandel, Umweltzerstörung, sozialer Gerechtigkeit und Arbeitnehmerrechten.

Die Berichte sollen nicht nur retrospektive Daten enthalten, sondern auch beschreiben, wie Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und Geschäftsmodelle integriert ist, sowie relevante Risiken und Chancen darlegen. Wie haben eine Formularvorlage für Sie erstellt, welche bereits viel wichtige Punkte der Berichterstattung abdeckt und kostenlos in unseren Plänen inbegriffen ist.

Fristen und Implementierungsphasen der CSRD

Die Implementierung der CSRD ist durch einen stufenweisen Zeitplan gekennzeichnet, der darauf abzielt, Unternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung an die neuen Berichtsstandards zu geben.

  • Die Anwendung der Richtlinie beginnt ab dem Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen.
  • Für große Unternehmen, die nicht öffentlich gehandelt werden und bisher nicht unter die NFRD fielen, wird die Richtlinie ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten.
  • Kleinere börsennotierte Unternehmen sowie bestimmte andere Unternehmen von öffentlichem Interesse, wie etwa kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, müssen die Vorgaben erst ab dem Geschäftsjahr 2026 umsetzen.

Diese gestaffelte Einführung soll den betroffenen Unternehmen ermöglichen, die notwendigen Systeme und Prozesse zur Erfüllung der detaillierten Berichtsanforderungen der CSRD schrittweise zu entwickeln und zu implementieren.

Anforderungen der CSRD erfüllen mit digitalen Formularen

Digitale Formulare bieten eine effiziente und effektive Möglichkeit für Unternehmen, die umfassenden Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Dies erleichtert die präzise und systematische Datenerfassung zu Nachhaltigkeitsaspekten, die von der Richtlinie gefordert werden. Indem Informationen digital erfasst und verarbeitet werden, minimieren Sie aktiv das Risiko von Fehlern, die bei manueller Dateneingabe auftreten können, und steigern gleichzeitig die Konsistenz und Zuverlässigkeit der Daten.

Digitale Formulare ermöglichen es zudem, die Daten nahtlos in Berichte zu integrieren, die den spezifischen CSRD-Standards entsprechen und bereit für eine externe Prüfung sind. Darüber hinaus können sie die Berichterstattung beschleunigen, indem sie automatisierte Workflows bieten, die den Prozess der Datensammlung, -aufbereitung und -übermittlung vereinfachen. Dies spart wertvolle Zeit und Ressourcen und erleichtert die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben der CSRD.

Durch den Einsatz digitaler Formulare können Sie in Ihrem Unternehmen auch eine höhere Transparenz und Zugänglichkeit der Nachhaltigkeitsinformationen gewährleisten, was die Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern stärkt und eine fundiertere Entscheidungsfindung ermöglicht.

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Dieser Blog wurde erstellt von Jana - Marketing Executive

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