Arbeitszeit einfach dokumentieren

Erfassen Sie Ihre Arbeitszeiten mit unserer Vorlage für Arbeitsnachweise/Arbeitszeitnachweise. Die erfassten Daten können als Excel-Datei heruntergeladen werden. Es wird ein PDF-Bericht erstellt und an die zuständige Abteilung weitergeleitet.

Regelungen ab Januar 2015

Seit Januar 2015 müssen alle geringfügig Beschäftigten und Angestellte in bestimmten Branchen in Deutschland ihre Arbeitszeiten erfassen, dokumentieren und berichten. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die den Mindestlohn beziehen und/oder in den Branchen des Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereichs, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft arbeiten, regelmäßig Arbeitsnachweise ausfüllen und an den Arbeitgeber weiterleiten müssen. Obwohl die Dokumentationspflicht beim Arbeitgeber liegt, sind es doch die Angestellten welche die Arbeitszeiten dokumentieren müssen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Regelung ab September 2022

Seit dem 13. September 2022 gilt in Deutschland das neue Gesetz zur Einführung einer verpflichtenden Arbeitszeitdokumentation. Mit diesem Gesetz sollen Arbeitnehmer besser vor unbezahlten Überstunden geschützt werden.

Konkret bedeutet dies, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Datum
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Pausenzeiten

Die Aufzeichnungen müssen für jeden Arbeitnehmer individuell geführt und mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Arbeitgeber müssen außerdem sicherstellen, dass die Arbeitszeitnachweise für die Mitarbeiter zugänglich sind und von diesen überprüft werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausnahmen von der Dokumentationspflicht

Das Gesetz zur verpflichtenden Arbeitszeitdokumentation gilt grundsätzlich für alle Branchen in Deutschland. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, bei denen die Arbeitgeber von der Dokumentationspflicht befreit sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Vertrauensverhältnisses eine uneingeschränkte Arbeitszeitgestaltung haben, wie beispielsweise leitende Angestellte oder Geschäftsführer
  • Arbeitnehmer, die in der Landwirtschaft tätig sind
  • Arbeitnehmer, die in Privathaushalten arbeiten

In diesen Fällen müssen die Arbeitszeiten nicht zwingend dokumentiert werden.

Arbeitsnachweise automatisieren

Um die Erfassung, Dokumentation und Weiterleitung der Arbeitsnachweise so einfach wie möglich für Ihr Unternehmen zu gestalten, haben wir ein digitales Formular als Vorlage für Arbeitsnachweise erstellt. Mit dieser vorgefertigten Vorlage können mehrere Mitarbeiter ihre Arbeitszeit digital erfassen. Dieses Formular wird in Echtzeit an die zuständige Stelle in Form eines PDF-Berichts weitergeleitet. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die Arbeitsnachweise mit unserem Branding-Paket individuell anzupassen und Ihre Farben sowie Logos des Unternehmens hinzuzufügen.

Mit Hilfe der Integrationen können Sie die erfassten Daten in Ihre vorgefertigten Excel- oder Word-Berichte einfügen. Hier finden Sie alle unsere Integrationen.

Probieren Sie unsere Vorlage hier aus!

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